FALCONSCAN
Vermessen aus der Luft
Zentimetergenaue 3D-Zwillinge von Gebäuden und Gelände per Drohne und Photogrammetrie – für Bestandsaufnahme, Planung und Wartung, jederzeit abrufbar und messbar.
WIE ES FUNKTIONIERT
Vom Drohnenflug zum digitalen Zwilling
Die Drohne fliegt die Fläche oder das Gebäude halbautomatisch mit großer Bildüberlappung ab. Aus den Aufnahmen entsteht per Photogrammetrie eine 3D-Punktwolke, aus der wir georeferenzierte Orthophotos, Geländemodelle und Bestandspläne ableiten.
Einsatzbereiche
Flächen, Längen und Höhen exakt bestimmen · Volumen berechnen (Erd-, Schütt- und Materialmengen) · Schäden und Abweichungen frühzeitig erkennen.
PREIS
ab 0,40€ pro m²
Je größer die Fläche, desto günstiger der Preis pro m² – Mindestpreis 300 € inkl. Vermessungsbericht.
Vermessung · 33 Fragen
Häufige Fragen zur Drohnenvermessung
Von der Genauigkeit über den Lieferumfang bis zur Abgrenzung gegenüber der amtlichen Vermessung.
Grundlagen und Verfahren
Eine Drohne fliegt die Fläche oder das Bauwerk systematisch ab und fotografiert es mit hoher Überlappung — jeder Punkt erscheint auf mehreren Bildern aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Aus diesen Bildern rechnet eine Photogrammetrie-Software ein maßstäbliches dreidimensionales Abbild.
Das Ergebnis ist kein Foto, sondern ein vermessbarer Datensatz: Sie können darin Längen, Flächen, Höhen und Neigungen abgreifen — auch Wochen später und ohne erneut vor Ort zu sein.
Die Software sucht in überlappenden Bildern identische Bildpunkte und berechnet aus deren Verschiebung zwischen den Aufnahmen sowohl die Kameraposition als auch die räumliche Lage jedes Punktes. Dasselbe Prinzip, mit dem zwei Augen Tiefe wahrnehmen — nur mit hunderten Blickwinkeln statt zweien.
Daraus entsteht zuerst eine Punktwolke aus Millionen einzeln berechneter Punkte. Alle weiteren Produkte — Orthophoto, Flächenplan, Neigungsplan — werden daraus abgeleitet.
Vier Produkte aus demselben Flug, für unterschiedliche Zwecke:
- Orthophoto — ein entzerrtes Luftbild, maßstabsgetreu wie eine Karte. Flächen und Längen sind direkt messbar.
- Punktwolke — der dreidimensionale Rohdatensatz, Grundlage für alles Weitere.
- DOM — Höhe der sichtbaren Oberfläche, einschließlich Bäumen, Dächern und Fahrzeugen.
- DGM — nur der Boden, Bewuchs und Bauwerke herausgerechnet.
Für Volumenberechnungen brauchen Sie in der Regel ein DGM, für ein Dachaufmaß Orthophoto und Punktwolke zusammen.
Die Drohne spielt ihre Stärke bei Fläche aus: große, offene, schwer begehbare oder gefährliche Bereiche — und überall dort, wo Sie den Zustand vollflächig statt punktuell brauchen. Ein Dach müssen Sie dafür nicht mehr betreten.
Klassisch vermessen wird dort, wo einzelne Punkte hochgenau und rechtsverbindlich festzulegen sind: Grenzpunkte, Katastervermessung, Absteckungen. Beides schließt sich nicht aus — häufig liefert die Drohne die Fläche und der Vermessungsingenieur die verbindlichen Punkte.
Ein maßstäbliches 3D-Abbild des Ist-Zustands, das Sie am Rechner begehen und vermessen können. Der praktische Nutzen liegt weniger in der Darstellung als im Nachmessen: Sie greifen später ein Maß ab, ohne Gerüst, Hubsteiger oder erneute Betretung.
Zweiter Nutzen: Der Datensatz belegt den Zustand zu einem bestimmten Datum — relevant bei Übergaben, Schadensfällen und Streit über den Ausgangszustand.
Derzeit nicht. Wir arbeiten photogrammetrisch, also rechnerisch aus Fotos, statt aktiv mit Laserimpulsen zu messen.
Für Gebäude, Dächer, Halden und offenes Gelände ist das keine Einschränkung — dort ist Photogrammetrie ohnehin das passende und deutlich günstigere Verfahren und liefert zusätzlich ein farbiges, fotorealistisches Modell.
Der eine Fall, in dem LiDAR überlegen ist: Wenn Sie das Gelände unter dichtem Bewuchs brauchen. Laser findet Lücken im Blattwerk, Photogrammetrie misst die Baumkrone. Trifft das auf Ihr Projekt zu, sagen wir Ihnen das vor der Beauftragung — statt ein Ergebnis zu liefern, das Ihre Frage nicht beantwortet.
Genauigkeit und Grenzen
Dazu gehören zwei Zahlen, die man auseinanderhalten sollte.
Die Methode folgt der DIN SPEC 5452-5, die für das digitale Dachaufmaß per Drohne eine Lagegenauigkeit von 1 bis 1,5 cm vorsieht. Das ist die Genauigkeit, die das normgerechte Verfahren erreicht — und der Grund, warum wir von zentimetergenauer Vermessung sprechen.
Zugesichert wird im Vermessungsbericht ±10 cm. Das ist die Toleranz, die wir unabhängig von den Bedingungen vor Ort garantieren. Was tatsächlich erreicht wird, hängt an Bildauflösung, Anzahl der ausgewerteten Bilder, Flughöhe, GPS-Empfang und Lichtverhältnissen — und diese Bedingungen kann niemand vorab zusagen.
Kurz: Die Methode ist zentimetergenau, die vertragliche Zusage ist bewusst konservativ. Wenn Ihr Projekt eine engere verbindliche Toleranz braucht, sagen Sie es vor dem Flug. Dann planen wir niedriger, mit mehr Bildern und eingemessenen Passpunkten — und weisen das tatsächlich Erreichte im Bericht nach, statt es zu behaupten.
Im Wesentlichen von fünf Faktoren, die alle am Flugtag entschieden werden: Bildauflösung, Anzahl der Bilder, Flughöhe, Qualität des GPS-Empfangs und Lichtverhältnisse.
Der größte Hebel ist die Flughöhe — und sie kostet unmittelbar Flugzeit. Genau hier entscheidet sich, ob ein Angebot billig oder belastbar ist. Deshalb fragen wir vorab, welche Zahl Sie am Ende brauchen, statt pauschal zu fliegen.
Die Bodenauflösung sagt, wie viele Zentimeter Natur ein einzelnes Bildpixel abdeckt. Sie bestimmt, wie viel Detail überhaupt sichtbar wird — eine Genauigkeitsangabe ist sie nicht.
Beides hängt zusammen, ist aber nicht dasselbe: Ein Ergebnis kann fein aufgelöst und trotzdem ungenau verortet sein, wenn die Georeferenzierung schwach war. Niedriger fliegen verbessert die Auflösung, kostet aber mehr Bilder, mehr Flugzeit und mehr Rechenzeit.
Ja. Die Drohne bestimmt ihre Position über Korrekturdaten statt über einfaches GPS. Das bringt die Kamerapositionen von Meter- in Zentimetergenauigkeit und senkt die Zahl der nötigen Passpunkte am Boden erheblich.
Vollständig ersetzen kann RTK die Passpunkte nicht: Zur unabhängigen Kontrolle, besonders in der Höhe, bleibt mindestens ein nicht in die Rechnung eingeflossener Prüfpunkt sinnvoll. Wo es auf die Höhe ankommt, legen wir ihn aus.
Passpunkte sind am Boden markierte, terrestrisch eingemessene Punkte, die im Luftbild eindeutig erkennbar sind. Sie verankern das Modell im Landeskoordinatensystem und sind die Referenz, an der sich die erreichte Genauigkeit überhaupt nachweisen lässt.
Nötig werden sie, sobald das Ergebnis absolut lagerichtig sein muss oder die Genauigkeit belegbar sein soll. Für reine Relativmessungen — das Volumen einer Halde, ein Vorher-Nachher-Vergleich derselben Fläche — genügt ein geringerer Aufwand.
Das Verfahren braucht Textur und Licht. Schwierig bis unmöglich sind:
- Wasserflächen und spiegelnde Oberflächen
- große Glasfassaden
- einfarbige, texturlose Flächen wie frischer Schnee oder glatter Asphalt
- dichte Vegetation — gemessen wird die Baumkrone, nicht der Boden darunter
- tiefe Verschattung und enge Innenräume
Auch verdeckte Bereiche wie Innenhöfe oder Unterschnitte brauchen zusätzliche Schrägaufnahmen, sonst bleiben sie lückig. Was davon Ihr Objekt betrifft, klären wir vor dem Angebot — nicht hinterher.
Was Sie bekommen
Einen Vermessungsbericht als PDF, in der Regel zehn Seiten, mit acht Bestandteilen:
- Lageplan
- Vier Schrägaufnahmen
- Orthophoto
- Längenplan
- Flächenplan
- Neigungsplan
- Objektplan
- Regelwerksanhang
Das ist kein Bilderbuch, sondern ein Arbeitsdokument: Sie können die Massen daraus direkt in eine Ausschreibung oder ein Angebot übernehmen — warum das so ist, steht in Frage 14.
Nach der VOB/C und den zugehörigen ATV-DIN-Normen, einschließlich der dort geregelten Abzugs- und Übermessungsregeln. Der Regelwerksanhang im Bericht weist aus, welche davon angewendet wurden.
Das ist der praktisch wichtigste Punkt des ganzen Berichts: Die Massen entstehen nach demselben Regelwerk, nach dem später abgerechnet wird. Sie sind damit direkt ausschreibungs- und angebotsfähig.
Der Unterschied zu einem Aufmaß nach Hausregeln: Dort müssen Sie vor der Abrechnung umrechnen — und tragen das Risiko, wenn Sie es übersehen.
Ein 2021 veröffentlichtes Regelwerk mit dem Titel „Unbemannte Luftfahrzeugsysteme — Teil 5: Digitales Dachaufmaß per Drohne“. Es legt fest, wie ein Dachaufmaß per Drohne ablaufen muss, damit die Ergebnisse vergleichbar und verwendbar sind: Anforderungen an Datenformate, an Genauigkeiten und an den Prozess von der Befliegung bis zum fertigen Ergebnis.
Zur Genauigkeit macht die Norm eine konkrete Vorgabe: 1 bis 1,5 cm Lagegenauigkeit. Das ist der Maßstab, an dem sich ein normgerechtes Dachaufmaß messen lassen muss — und der Unterschied zu unserer vertraglich zugesicherten Toleranz ist in Frage 07 erklärt.
Der Nutzen für Sie: Das Aufmaß folgt nicht den Hausregeln eines Anbieters, sondern einem Verfahren, auf das sich Dachdecker, Sachverständige, Solarplaner, Architekten und Vermesser gleichermaßen beziehen können. Zwei nach dieser Norm erstellte Aufmaße sind untereinander vergleichbar — ein Angebot, das auf unserem Aufmaß beruht, ist damit prüfbar.
Aus den Regeln des Regelwerks ergibt sich, was nicht erfasst beziehungsweise nicht abgezogen wird:
- Längen unter 20 cm
- Aussparungen bis 2,5 m²
- Gaubenschleppen zählen nicht zur Dachfläche
Zusätzlich liegt außerhalb des Leistungsumfangs:
- Innenmaße — gemessen wird von außen
- eine Bewertung des Bauzustands der Substanz
Der letzte Punkt ist wichtig: Sie bekommen ein Aufmaß, kein Gutachten. Wenn Sie eine Zustandsbewertung brauchen, ist das eine eigene Leistung — sprechen Sie uns darauf an.
Ja. Neben dem PDF-Bericht liefern wir auf Wunsch Orthophotos als georeferenziertes GeoTIFF oder JPG, Punktwolken als LAS oder LAZ, Gelände- und Oberflächenmodelle sowie abgeleitete Pläne als DXF oder DWG für die CAD-Weiterverarbeitung.
Je nach Umfang und Auswahl der Formate kann das gesondert berechnet werden. Sagen Sie uns vor der Beauftragung, womit Sie weiterarbeiten — dann steht es im Angebot, statt später als Nachtrag zu kommen.
Ja. Punktwolken lassen sich in gängige CAD- und BIM-Umgebungen einlesen und dort als Referenz für die Modellierung nutzen; Pläne liefern wir als DXF oder DWG.
Wichtig zur Erwartung: Sie bekommen eine vermessene Bestandsaufnahme, kein fertig modelliertes Bauteilmodell. Die Überführung einer Punktwolke in ein BIM-Modell ist ein eigener Arbeitsschritt.
Ja — Erdmassen, Schütt- und Materialmengen, Aushub, Haldenbestände. Die Berechnung erfolgt immer gegen eine definierte Bezugsfläche: die Geländeoberkante, einen früheren Zustand oder eine Planfläche.
Für wiederkehrende Bestandsaufnahmen lohnt sich derselbe Flugplan bei jedem Termin. Dann sind die Vergleiche zwischen den Terminen direkt belastbar, statt jedes Mal neu interpretiert werden zu müssen.
Ja. Fassaden erfassen wir über zusätzliche Schrägaufnahmen — als Grundlage für Flächenermittlung, Dokumentation oder Sanierungsplanung. Eine Fassadenerfassung verlängert allerdings die Auswertung spürbar; siehe Frage 23.
Einschränkung wie in Frage 12: Große Glasflächen und stark verschattete Rücksprünge sind photogrammetrisch schwierig. Solche Bereiche weisen wir im Bericht als solche aus, statt sie stillschweigend zu interpolieren.
Ablauf und Organisation
In sechs Schritten: Anfrage und Zieldefinition, Prüfung von Lage, Luftraum und erforderlichen Zustimmungen, Flugplanung, Befliegung vor Ort, Auswertung, Übergabe des Berichts.
Der entscheidende Schritt ist der erste. Welche Zahl Sie am Ende brauchen, bestimmt Flughöhe, Passpunkte und damit den gesamten Aufwand. Ein Gespräch von zehn Minuten erspart hier regelmäßig eine zweite Befliegung.
Der Flug selbst ist der kürzeste Teil — bei überschaubaren Objekten typischerweise fünfzehn bis dreißig Minuten je Flug. Dazu kommen Aufbau, Sicherheitscheck und, wo nötig, das Auslegen und Einmessen der Passpunkte.
Für ein normales Objekt sollten Sie einen halben Tag vor Ort einplanen. Die anschließende Auswertung dauert ein Vielfaches der Flugzeit — das ist der Teil, der die Qualität bestimmt.
Bei einem Dachaufmaß zwei bis sieben Werktage nach der Befliegung.
Kommt eine Fassadenerfassung dazu, sind es bis zu vierzehn Werktage — die zusätzlichen Schrägaufnahmen vervielfachen die Bildzahl und damit die Rechen- und Prüfzeit.
Wenn Sie einen festen Termin haben, sagen Sie ihn bei der Anfrage. Dann planen wir rückwärts, statt Sie am Ende warten zu lassen.
Nötig sind trockene Bedingungen, ausreichend Tageslicht und begrenzter Wind. Regen, Schneefall, Nebel und starke Böen schließen einen Flug aus — aus Sicherheits- wie aus Qualitätsgründen.
Für gleichmäßige Ergebnisse ist bedeckter Himmel oft besser als pralle Sonne: Harte Schlagschatten verschlucken Details und erschweren die Auswertung. Wir legen den Termin wetterabhängig und halten ein Ausweichfenster bereit.
In der Regel wenig: Zugang zum Gelände, einen Ansprechpartner und die Information, ob Bereiche gesperrt, sicherheitsrelevant oder in fremdem Eigentum sind.
Hilfreich sind vorhandene Unterlagen — Lagepläne, das gewünschte Koordinatensystem, frühere Aufmaße. Erforderlich ist die Zustimmung betroffener Eigentümer, wo über Wohngrundstücke geflogen wird; siehe Frage 29. Anwesend sein müssen Sie während des Flugs nicht.
Daten, Recht und Datenschutz
Wir halten die Projektdaten ein Jahr vor. In dieser Zeit können Sie eine Zweitausgabe anfordern oder eine ergänzende Auswertung beauftragen, ohne dass neu geflogen werden muss.
Der ausgelieferte Bericht selbst gehört Ihnen und veraltet nicht — er dokumentiert einen Zustand zu einem Datum. Wenn Sie die Daten länger als ein Jahr vorgehalten haben möchten, vereinbaren Sie das bei der Beauftragung.
Sie deckt einen anderen Bedarf ab — und für die meisten Projekte ist es genau der richtige.
Eine Drohnenbefliegung liefert eine topografische Bestandsaufnahme nach VOB/C: belastbar für Planung, Mengenermittlung, Ausschreibung, Abrechnung und Zustandsnachweis. Sie erfasst die ganze Fläche statt einzelner Punkte, und das zu einem Bruchteil der Kosten.
Etwas anderes sind amtliche Katastervermessungen — Grenzfeststellungen, Teilungen, Gebäudeeinmessungen mit Eintrag ins Liegenschaftskataster. Die dürfen in Deutschland nur Katasterämter und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure durchführen.
Wenn Sie rechtsverbindliche Grenzpunkte brauchen, führt der Weg dorthin. Unsere Daten ergänzen diese Arbeit gut und verkürzen sie oft erheblich — was Sie an Vermesserstunden sparen, übersteigt regelmäßig unser Honorar.
Für viele Vermessungsflüge genügt die offene Kategorie: bis 120 Meter über Grund, in Sichtweite, unter 25 Kilogramm Startmasse. Dafür ist keine behördliche Einzelgenehmigung erforderlich.
Darüber hinaus sind wir für die spezielle Kategorie zugelassen — den Bereich, in den die meisten innerstädtischen Einsätze fallen, sobald über einem Bereich geflogen werden muss, in dem sich Unbeteiligte aufhalten könnten. Dafür liegen vor:
- eine erteilte Betriebsgenehmigung für den Betrieb in der speziellen Kategorie
- das Fernpilotenzeugnis für die Standardszenarien STS-01 (Flug in Sichtweite über kontrolliertem Bodenbereich in besiedelter Umgebung) und STS-02 (Flug außerhalb der Sichtweite über dünn besiedeltem Gebiet)
Für Sie heißt das praktisch: Einsätze, die andere Anbieter ablehnen müssen oder erst nach wochenlanger Antragstellung fliegen können, lassen sich bei uns terminieren. In dichter Bebauung ist das häufig der Unterschied zwischen „geht nicht“ und „nächste Woche“.
Hinzu kommen immer ortsbezogene Freigaben — Kontrollzonen von Flughäfen, Bahnanlagen, Schutzgebiete. Was für Ihr Objekt gilt, prüfen wir vor der Angebotsabgabe, nicht am Flugtag.
Nein. Über Wohngrundstücken darf eine Drohne, die Bild- oder Tonaufnahmen anfertigen kann, nur betrieben werden, wenn die betroffenen Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten ausdrücklich zugestimmt haben. Das regelt § 21b Abs. 1 Nr. 7 LuftVO.
Bei Ihrem eigenen Grundstück erteilen Sie diese Zustimmung selbst. Grenzt der Einsatz an fremde Wohngrundstücke, holen wir die Zustimmung vorab schriftlich ein oder planen den Flug so, dass sie nicht erforderlich wird.
Das ist kein Formalismus: Überflüge ohne Zustimmung sind ein häufiger Streitpunkt, und Betroffene können mit Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen sowie Datenschutzbeschwerden dagegen vorgehen.
Solange ausschließlich Gebäude, Gelände und Anlagen erfasst werden, liegen keine personenbezogenen Daten vor — die reine Grundstücksansicht allein ist keine. Sobald Personen, Kfz-Kennzeichen oder Einblicke in Wohn- und Gartenbereiche erkennbar würden, greifen DSGVO und BDSG.
Wir planen Flughöhe, Blickwinkel und Zeitpunkt so, dass solche Aufnahmen möglichst gar nicht erst entstehen, und machen unkenntlich, was sich nicht vermeiden ließ. An Dritte geben wir Rohdaten nicht weiter.
Aufnahmen ohne Personenbezug nutzen wir darüber hinaus intern zur Weiterentwicklung unserer Auswertungsverfahren.
Ja. Für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge ist eine Halterhaftpflichtversicherung in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Falconview ist darüber hinaus gewerblich mit einer Deckungssumme von 12 Millionen Euro abgesichert.
Die Berufshaftpflichtversicherung läuft über die DMO GmbH & Co. KG, der Geltungsraum umfasst weltweit mit Ausnahme der USA. Nachweise legen wir auf Anfrage vor — bei Ausschreibungen und Rahmenverträgen unaufgefordert.
Kosten
Ab 0,40 € pro Quadratmeter, bei einem Mindestpreis von 300 € inklusive Vermessungsbericht. Je größer die Fläche, desto günstiger der Quadratmeterpreis — der feste Anteil aus Anfahrt, Aufbau und Auswertung verteilt sich dann auf mehr Fläche.
Nach oben bewegt sich der Preis bei feinerer Auflösung, eingemessenen Passpunkten, zusätzlicher Fassadenerfassung oder wenn Sie Rohdaten in mehreren Formaten brauchen. Eine erste Einordnung liefert der Kostenrechner auf unserer Startseite; das verbindliche Angebot folgt nach kurzer Rücksprache.
Weil der teuerste Posten die Zeit vor Ort ist. Ein Flug erfasst in Minuten eine Fläche, die terrestrisch Punkt für Punkt aufgenommen werden müsste — und liefert dabei nicht einzelne Punkte, sondern die vollständige Fläche. Beim Dach kommt dazu, dass niemand hinaufsteigen muss.
Je größer und unwegsamer das Gebiet, desto deutlicher der Unterschied. Umgekehrt gilt: Wo nur wenige, dafür hochgenaue und rechtsverbindliche Punkte gebraucht werden, ist die klassische Vermessung die richtige und oft günstigere Wahl. Siehe Frage 27.
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